Certified Controlling Specialist
als betriebswirtschaftlicher Spezialstudiengang
Der Studiengang gliedert sich in einen obligatorischen Grundlagenteil und ein Vertiefungsstudium, in dem Sie die Wahl zwischen unterschiedlichen Vertiefungsmodulen haben. Das Controlling Studium kann in 9 Monaten abgeschlossen werden; es ist aber problemlos möglich, es auf 15 oder 21 Monate zu „strecken“.
Der Frühjahrsdurchgang beginnt jährlich im März, der Herbstdurchgang im September. Allerdings werden Ihnen die ersten drei Grundlagenmodule sofort nach der Anmeldung in Form von PDF-Dateien zur Verfügung gestellt. Es kann daher zweckmäßig sein, sich schon frühzeitig vor Ablauf der Einschreibungsfrist im März bzw. September anzumelden, um so einen längeren Zeitraum für das Studium zur Verfügung zu haben.
Der Studiengang beginnt mit dem Grundlagenstudium, das die folgenden neun Fernstudienmodule zum Basisbereich der Betriebswirtschaftslehre umfasst:
Rechnungswesen und Finanzen:
- Buchhaltung
- Finanzierung und Investition
- Kostenrechnung
- Jahresabschluss
- Besteuerung
Führung und Leistungsprozesse:
- Produktion und Beschaffung
- Unternehmensführung und Personal
- Marketing
- Projektplanung
Die Bearbeitung aller neun Module ist verpflichtend.
Jedes Modul besteht aus einem zum Selbststudium besonders aufbereiteten Studientext mit integrierten Übungsaufgaben und den entsprechenden Lösungsmustern. Einen ersten Eindruck von Aufbau und Inhalt der Studientexte vermitteln Ihnen die hier abrufbaren Kurzportraits. Sie finden hier für jedes Modul eine kurze Inhaltsangabe, die Gliederung, die Lehrziele sowie einige Musterseiten als Leseprobe.
Die einzelnen Module werden Ihnen standardmäßig in Form von PDF-Dateien zur Verfügung gestellt. Neben der leichten Transportierbarkeit wird es Ihnen dadurch möglich, die Suchfunktion zu nutzen, den Text um eigene Anmerkungen und Markierungen zu ergänzen oder direkt auf Internetverweise zuzugreifen. Auf Wunsch können Sie das Studienmaterial gegen Zahlung einer Schutzgebühr auch in traditioneller Weise als gedruckte Studienbriefe erhalten und so die jeweiligen Vorteile der beiden Präsentationsformen kombinieren.
Zu jedem Modul gehören Einsendeaufgaben, die Sie nach der Lektüre der Studientexte selbstständig bearbeiten und an das IWW einsenden sollen. Nach dem Bearbeitungsende werden Ihnen die Lösungshinweise umgehend per Email zugesandt. Sie können die Leistungshinweise auch direkt im IWW Online Campus abrufen. Die eingesandten Aufgaben werden von den zuständigen Professoren oder unter deren fachlicher Aufsicht individuell korrigiert.
Das Grundlagenstudium schließt mit den beiden Klausuren "Rechnungswesen und Finanzen" sowie "Führung und Leistungsprozesse" ab.
Die für den Abschluss des Studiengangs erforderlichen Leistungsnachweise und Prüfungen umfassen die erfolgreiche Bearbeitung von
- sechs Einsendearbeiten zu den Grundlagenmodulen,
- vier Einsendearbeiten zu den Vertiefungsmodulen,
- zwei Klausuren zu den Grundlagenmodulen sowie
- sechs Klausuren zu den Vertiefungsmodulen.
Nähere Einzelheiten zu den Prüfungen sowie etliche nun einmal erforderliche bürokratische Regularien können Sie der Prüfungsordnung entnehmen. Dort ist auch geregelt, unter welchen Voraussetzungen es möglich ist, den Abschluss mit nur fünf erfolgreich bearbeiteten Klausuren zu erlangen.
Die Bearbeitungsdauer der Klausuren beträgt jeweils zwei Stunden. Die Klausuren werden jeweils gleichzeitig in Berlin, Hagen und München geschrieben; die beiden Grundlagenklausuren finden zusätzlich noch in Hamburg, Köln und Mannheim statt. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte jeweils den aktuellen Terminplänen.
Nach der Klausur werden allen Teilnehmern Lösungshinweise per E‐Mail zugesandt; Sie können sie zudem jederzeit über den IWW Online Campus abrufen.
Über den Abschluss des Spezialstudiengangs wird ein Zeugnis ausgestellt, in dem u. a. die Zahl der erfolgreich absolvierten Einsendearbeiten, die in den insgesamt acht Klausuren erzielten Noten, die Namen der Prüfer sowie die Gesamtnote aufgeführt werden. Die Absolventen erhalten zudem die Berechtigung, die Bezeichnung "Controllingbetriebswirt/in (IWW)" zu führen.
Dieser exklusiv durch das IWW erlangbare Abschluss leitet seine Wertigkeit aus der Stellung des IWW als Wissenschaftliches Institut an der FernUniversität in Hagen ab sowie aus dem fachlichen Renommee der daran beteiligten Professoren und der breiten Akzeptanz, die das IWW‐Programm seit langem in der Wirtschafts‐ und Verwaltungspraxis gefunden hat. Ein besonderes Merkmal dieses Abschlusses liegt dabei darin, dass das zugrundeliegende Studienangebot ungeachtet seiner Praxisrelevanz vollständig auf universitärem Niveau angesiedelt ist.
Auf Wunsch erhalten Sie auch eine englische Übersetzung des Zeugnisses. Für das Controlling Studium lautet die Abschlussbezeichnung in diesem Fall „Certified Controlling Specialist“.
Zu dem Spezialstudiengang kann im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten zugelassen werden, wer aufgrund seiner in Studium, Beruf oder in sonstiger Weise erworbenen Erfahrungen erwarten lässt, den Anforderungen des Studiums gewachsen zu sein. Spezielle formale Zulassungsbedingungen bestehen nicht.
Zur Teilnahme an dem Studium müssen Sie mit dem IWW einen Studienvertrag abschließen, der den gesetzlichen Anforderungen, insbesondere dem Fernunterrichtsschutzgesetz entspricht. Die aktuelle Vertragsfassung entnehmen Sie bitte den Anmeldeunterlagen für den nächsten Durchgang.
Die Studiengebühren betragen 3.750 Euro, zahlbar in drei Teilzahlungsraten zu je 1.250 Euro; hinzu kommt ggf. die Schutzgebühr für den Bezug der ausgedruckten Studientexte in Höhe von 240 Euro. Zusätzliche Prüfungsgebühren werden nicht erhoben. Bei vorheriger Teilnahme an dem Intensivkurs werden die dabei schon bezahlten Gebühren angerechnet. Teilnehmer weiter zurückliegender Durchgänge des Intensivkurses haben zudem die Möglichkeit, zur Vorbereitung auf die beiden Grundlagenklausuren gegen Zahlung einer Vorzugsgebühr noch einmal an dem Grundlagenstudium des aktuellen Durchganges teilzunehmen.
Die Studiengebühren sowie die sonstigen Kosten für die Teilnahme an dem Studiengang sind für die Teilnehmer in aller Regel als Werbungskosten, Betriebsausgaben oder Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig.

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